gehören genauso zur Leistung der Krankenkassen und anderen Kostenträgern wie mobile Patientenlifter
Wir als Ihr Handi-Move Vertragspartner für das PLZ-Gebiet 2xxxx, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, und 1xxxx Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern helfen Ihnen gerne weiter.
In der Datenbank finden Sie Beispiele aus Ihrer Region und Krankenkasse.
Für die Beiträge, Beschreibungen haben wir reale Versorgungen als Grundlage genommen. Adressen, Namen, Daten sind gekürzt oder geändert.
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Im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen sind drei Hauptgruppen aufgeführt: Mobile Lifter, Wandlifter, Deckenlifter
Aus wirtschaftlichen Gründen sind einfache, mobile Lifter mit Abstand die am meisten genehmigte Art von Patientenliftern. Dies führt dazu, dass bei einigen Sanitätshäusern, Rehaberatern und Angehörigen die Gruppe der Deckenlifter und Wandlifter als „nicht zu bekommen“ / „nicht genehmigungsfähig“ gelten.
Bei nachgewiesener Notwendigkeit werden durch die GKVs jedoch die Kosten inkl. der Montage voll übernommen. Wenn die Situation es erfordert und dem Kostenträger ausreichend dargelegt wird, sind Genehmigungen genauso möglich wie bei mobilen Liftern.
Natürlich ist die Krankenkasse dazu angehalten, wirtschaftliche Lösungen zu bevorzugen, aber nicht alle Situationen sind mit einem einfachen Hilfsmittel lösbar. Zum Beispiel kommen für den selbständigen Transfers Rollstuhl-Bett/WC nur Lösungen in Frage, die elektrisch zweidimensional fahren können, sowohl hoch/runter als auch links/rechts, dieses ist mit einem mobilen Lifter nicht möglich. Mit einem mobilen Lifter kann man auch nicht unter die eingemauerte Badewannen fahren oder rangieren wenn zu wenig Fläche zur Verfügung steht.
Stöbern Sie einfach in unseren Beiträgen, Sie werden viele Situationen finden, in denen der Kostenträger doch den gewünschten Lifter gezahlt hat. Klicken sie im Menü auf Ihre PLZ, Krankenkasse, Liftertyp oder verwenden Sie die Suchfunktion.
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