Otto ist ein mehrfach schwerstbehinderter Junge, der Zuhause von seinen Eltern gepflegt wird. Die Wohnung teilt sich in OG und EG, und beide Stockwerke werden für die Betreuung und Pflege benötigt. Für die Treppe hat sich die Familie einen Treppenlift gekauft (keine Leistung der Krankenkasse). In 2013 genehmigt die AOK einen Umhängedeckenlifter HMV 22.40.03.1001 mit 5 Schienen, um die notwendigen Transfers Bett, WC, Treppenliftstuhl OG, Therapieliege OG und Bett EG zu bewältigen. Leider konnte der Transfer am Treppenliftstuhl im EG nicht mit einem Umhängedeckenlifter gelöst werden. Nach eingehender Prüfung genehmigte die AOK Niedersachen 2018 einen zusätzlichen Wandlifter.
Versorgung über Sanitätshaus
Auszug aus der Begründung 2018
„Zur Zeit wird Otto per Hand vom Rollstuhl auf den Treppenlift im EG gehoben. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten ist die Montage einer Schiene für den vorhanden Umhängedeckenlifter nicht möglich. Die einzige Lösung an der Stelle bietet ein Wandlifter.
Die vorhanden Hebetücher können dafür eingesetzt werden“
Auszug aus der Begründung 2013
“ … muss an folgenden Orten im Haus umgesetzt werden: Treppenlifter oben, Transfer Badewanne, Transfer Dusche , Transfer Pflegeliege, Transfer Bett.
Die Wohnung hat verschiedene Ebenen, und einige Räume, insbesondere das Schlafzimmer, sind sehr eng. Der Einsatz eines mobilen Lifters ist durch die verschiedenen Ebenen und die Tatsache, dass Bett, Badewanne und Treppenlift nicht unterfahrbar sind, ausgeschlossen. Aus wirschaftlichen Gründen soll ein leichter Umhängelifter zum Einsatz kommen. Der Lifter muss die volle Raumhöhe nutzen können, da diese mit 2,30 sehr niedrig ist und er muss schnell und ohne Kraftanstrengung umgehängt werden können. Diese Voraussetzung erfüllt der hier angebotenen Umhängelifter durch eine patentierte Einhängestange. Die Deckenstruktur erfordert eine dafür besonders ausgelegte Montage….“
Intern 3327