21514 Büchen / TK genehmigt 2015 Wandlifter für die Badewanne und 2018 Klapplifter für alle anderen Transfers

Klaudia sitzt im Rollstuhl und wird von Ihrer Mutter gepflegt. Als sie jünger war, war es für Ihre Mutter kein Problem, sie umzusetzen, in die Badewanne oder aufs Bett. Durch das Wachstum ihrer Tochter und durch die ständige Belastung fiel es der Mutter immer schwerer, die Transfers vom Rollstuhl händisch durchzuführen. Besonders schwer bzw. gar nicht mehr möglich wurde der Transfer in eine Eckbadewanne, die einzige Möglichkeit für Klaudia zu baden, da die Dusche zu eng für ihre Bedürfnisse ist.  In 2015 genehmigte die Techniker Krankenkasse eine Wandlifter, die absolut einzige Lösung, um Klaudia sicher in die Badewanne zu heben, da die Badewanne nicht unterfahrbar und auch noch unter einer Schräge eingebaut ist.

In 2018 wurde sie dann zusätzlich noch mit einem Klapplifter versorgt,um die mittlerweile auch zu schwer gewordenen Transfers zum Bett oder WC zu bewältigen.

Auszug aus Begründung 2015 Wandlifter :
„Klaudia wir durch ihre Mutter gepflegt. Der Transfer in die Badewanne ist nicht mehr ohne Lifter möglich. Die Badewanne ist die einzige Möglichkeit, Klaudia zu pflegen. Der Wandlifter ist die einzige Möglichkeit, da die Badewanne unterhalb einer Schräge eingebaut und nicht unterfahrbar ist“

Auszug aus der Begründung 2017 Klapplifter

„Der Flur ist sehr schmal, weshalb der Einsatz eines möglichst kleinen und platzsparenden Geräts notwendig ist.“

Intern 4176

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